Kompetenzen

 Steuerrecht

Das Steuerrecht ist heute vielschichtig und schnelllebig wie kein anderes Rechtsgebiet. Erst die Kombination aus profundem Rechtswissen und breiter Praxiserfahrung lässt erkennen, was möglich ist und was durchsetzbar. Chancen sollten Sie schnell und konsequent aufgreifen. Sachgerechte Lösungen sollten schnell bestimmt und umgesetzt werden. Recht zu haben und Recht zu bekommen, das ist im Steuerrecht mit dem Fiskus als Gegner nur mit fundierten Kenntnissen über das „Wie“ zu erreichen.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in schwierigen steuerrechtlichen Fragen und in der Durchsetzung von Lösungen beim Finanzamt. Neben ihrem Fachwissen bringt sie Erfahrungen aus ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit in der Finanzverwaltung und dem Finanzgericht ein.

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

DBA + Steuerliche Fragen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) + steuerliche Fragen über die Grenze in die Schweiz

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) + steuerliche Fragen über die Grenze in die Schweiz Deutsche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) bestehen hautsächlich auf dem Gebiet der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Deutschland hat mit der Schweiz ein solches Abkommen geschlossen, das aber viele Besonderheiten im Vergleich zu den sonstigen DBA unter deutscher Beteiligung aufweist.

Deutschland hat auch einige wenige Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer. Ein solches ErbSt-DBA gibt es etwa mit der Schweiz.

Diese Abkommen beseitigen aber nicht verlässlich jede Doppelbesteuerung.

In der Steuerplanung müssen deshalb die Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden. Will das deutsche Finanzamt nach Betriebsprüfung oder Steuerfahndung deutsche Steuer erheben, obwohl im Ausland bereits Steuern bezahlt wurden, muss gleichermaßen auf der Grundlage des DBA und der Steuergesetze im In- und Ausland gehandelt werden.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus hilft Ihnen, die passenden Lösungen zu finden und durchzusetzen.

Einfuhrumsatzsteuer

Einfuhrumsatzsteuer (für Unternehmen)

Aus der Schweiz als sog. „Drittland“ eingeführte Waren unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Damit sollen die Wettbewerbsverhältnisse gleichartiger Waren aus Schweizer und aus deutscher Produktion hergestellt werden.

Unternehmer können an sich die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und werden so wieder entlastet. Privaten steht kein Vorsteuerabzug zu, sie bleiben endgültig belastet. Schon daraus können sich vielfältige Fragestellungen ergeben, wenn als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer der private Kunde in Deutschland gilt.

Weitere Problemschwerpunkte der Einfuhrumsatzsteuer können sich aus der Anbindung an das Zollrecht haben. Dementsprechend haben nicht nur die deutschen Finanzgerichte, sondern auch der Europäische Gerichtshof ein maßgebliches „Mitspracherecht“.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie, Lösungen zu finden und diese durchzusetzen.

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer ─ ein Thema für den Erblasser und den Erben.

Es gibt viele gute Gründe dafür, Regelungen auf den Todesfall zu treffen. Und es gibt viele Rechtfertigungen dafür, solche Regelungen aufzuschieben.

Ein guter Grund (unter vielen), sich rechtzeitig mit diesen Fragen zu beschäftigen, ist die Erbschaftsteuer.

Das Finanzamt ist „still“ an Ihrem Nachlass beteiligt. Bei Vermögen im Ausland kommt noch das ausländische Steueramt dazu.

Erbrechtliche Verfügungen, insbesondere das Testament, können dafür sorgen, dass mehr Vermögen bei den Begünstigten bleibt, und nicht an das Finanzamt geht.

In der Situation der Erbauseinandersetzung sollte die Erbschaftsteuer nicht aus dem Blick verloren werden. Werden Lösungen nicht mit den steuerlichen Folgen abgestimmt, drohen unangenehme und teure Überraschungen.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus hilft Ihnen, gerne gemeinsam mit Fachanwältin für Erbrecht Merker, passende zivilrechtliche und steuerliche Lösungen zu finden.

Schenkungsteuer

Schenkungsteuer

„Mit warmer Hand geben“, das erfordert zunächst die „ordnende Hand“ des Schenkers.

Sie haben sich entschlossen, einen Teil Ihres Vermögens zu Lebzeiten zu übertragen. Bei der Entscheidung über das „Wann“ und das „Wie“ ist guter anwaltlicher Rat gefragt (Nachfolgeplanung).

Damit Sie nicht auch das Finanzamt großzügig mitbeschenken, sind die steuerlichen Folgen sorgfältig zu planen.

Haben Sie Vermögen im Ausland? Ist der Schenker oder der Beschenkte im Ausland?

Hier geht es nicht nur um deutsche Schenkungsteuer, sondern es kann noch ausländische Schenkungseuer hinzukommen. Hier ist sorgfältige Planung „über die Grenze“ gefordert.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in Ihren Planungen. In den passenden erbrechtlichen Lösungen unterstützt Sie gerne Fachanwältin für Erbrecht Merker.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Eine falsche Weichenstellung im Umsatzsteuerrecht kann für Ihr Unternehmen sehr teuer sein. Immer dann, wenn die Umsatzsteuer für Ihr Unternehmen nicht mehr neutral ist, etwa weil das Finanzamt den Vorsteuerabzug oder die Steuerbefreiung verweigert, haben Sie ein erhebliches wirtschaftliches Problem.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus hilft Ihnen, Lösungen zu finden, im deutschen Umsatzsteuergesetz und mit Hilfe der Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte und des BFH. Hinzu kommt das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Besondere Expertise in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist also unverzichtbar.

 

 Steuerstrafrecht

 

Im Steuerstrafrecht steht zunächst die Besteuerung im Vordergrund. Das ist im ersten Schritt richtig, denn nur was „steuerlich übrig“ bleibt, ist strafrechtlich relevant.

Die Steuernachzahlung mit den Zinsen wird häufig schon als Strafe empfunden. Das Strafverfahren nach dem Steuerverfahren ist für die Betroffenen dann persönlich und finanziell „eine Katastrophe“.

Das Steuerstrafrecht ist die Kombination aus Steuerrecht und Strafrecht. In beiden Verfahren darf der Blick auf das jeweils andere Verfahren nicht verloren gehen. Das Gespräch mit dem Finanzamt ist genauso wichtig wie das Gespräch mit der Strafverfolgungsbehörde. Die effektive Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert Wissen und Erfahrung in beiden Verfahren.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in Ihrem Rechtsstreit beim Finanzamt, das die Grundlage und die Voraussetzung für das (Steuer-)Strafverfahren bildet.

 

Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

Selbstanzeige

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ermöglicht Strafbefreiung bei Steuerhinterziehung.

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Selbstanzeige sind aber streng und eng. Die fehlerhafte bzw. die unvollständige Selbstanzeige schützt nicht vor strafrechtlichen Folgen. Sie weist das Finanzamt sogar möglicherweise erst auf eine weitere Besteuerungslücke und damit auf eine strafrechtlich relevante Steuerunehrlichkeit hin.

Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung der Selbstanzeige sowie in Ihrem Rechtsstreit beim Finanzamt.

 

 

 Strom- und Energiesteuer

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Sie besteuert den Verbrauch von elektrischem Strom innerhalb des deutschen Steuergebiets. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer auf fossile Energieträger (Mineralöl, Stein- und Braunkohle sowie Koks und Schmieröle); sie ersetzt die „alte“ Mineralölsteuer“. Im Besteuerungsverfahren zuständig ist jeweils das Hauptzollamt (nicht das Finanzamt).
Die Stromsteuer wird im Regelfall beim Versorger als Steuerschuldner erhoben, der sie anschließend über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben kann. Die Energiesteuer wird im Regelfall beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt.
Für Unternehmen sind je nach Sachverhalt Steuerbegünstigungen oder nachträgliche Steuerentlastungstatbestände anzuwenden. Hierfür wiederum können je nach Sachverhalt fristgebundene Erlaubnisverfahren vorgeschaltet sein.
Diese Begünstigungs- bzw. Entlastungsvorschriften haben ihre Grundlagen in EU-Recht und müssen in einer Vielzahl von Fällen als staatliche Beihilfen von der EU-Kommission genehmigt werden. Das führt auch zu einer Rechtsunsicherheit im deutschen Besteuerungsverfahren.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in Streitigkeiten mit dem Hauptzollamt und hilft Ihnen, Lösungen zu finden.

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