Steuerrecht
Das Steuerrecht ist heute vielschichtig und schnelllebig wie kein anderes Rechtsgebiet. Erst die Kombination aus profundem Rechtswissen und breiter Praxiserfahrung lässt erkennen, was möglich ist und was durchsetzbar. Chancen sollten Sie schnell und konsequent aufgreifen. Sachgerechte Lösungen sollten schnell bestimmt und umgesetzt werden. Recht zu haben und Recht zu bekommen, das ist im Steuerrecht mit dem Fiskus als Gegner nur mit fundierten Kenntnissen über das „Wie“ zu erreichen.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in schwierigen steuerrechtlichen Fragen und in der Durchsetzung von Lösungen beim Finanzamt. Neben ihrem Fachwissen bringt sie Erfahrungen aus ihrer langjährigen praktischen Tätigkeit in der Finanzverwaltung und dem Finanzgericht ein.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht steht zunächst die Besteuerung im Vordergrund. Das ist im ersten Schritt richtig, denn nur was „steuerlich übrig“ bleibt, ist strafrechtlich relevant.
Die Steuernachzahlung mit den Zinsen wird häufig schon als Strafe empfunden. Das Strafverfahren nach dem Steuerverfahren ist für die Betroffenen dann persönlich und finanziell „eine Katastrophe“.
Das Steuerstrafrecht ist die Kombination aus Steuerrecht und Strafrecht. In beiden Verfahren darf der Blick auf das jeweils andere Verfahren nicht verloren gehen. Das Gespräch mit dem Finanzamt ist genauso wichtig wie das Gespräch mit der Strafverfolgungsbehörde. Die effektive Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert Wissen und Erfahrung in beiden Verfahren.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in Ihrem Rechtsstreit beim Finanzamt, das die Grundlage und die Voraussetzung für das (Steuer-)Strafverfahren bildet.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
Strom- und Energiesteuer
Die Stromsteuer wird im Regelfall beim Versorger als Steuerschuldner erhoben, der sie anschließend über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben kann. Die Energiesteuer wird im Regelfall beim Hersteller oder bei einem Weiterverkäufer erhoben und anschließend über den Warenpreis auf die Verbraucher umgelegt.
Für Unternehmen sind je nach Sachverhalt Steuerbegünstigungen oder nachträgliche Steuerentlastungstatbestände anzuwenden. Hierfür wiederum können je nach Sachverhalt fristgebundene Erlaubnisverfahren vorgeschaltet sein.
Diese Begünstigungs- bzw. Entlastungsvorschriften haben ihre Grundlagen in EU-Recht und müssen in einer Vielzahl von Fällen als staatliche Beihilfen von der EU-Kommission genehmigt werden. Das führt auch zu einer Rechtsunsicherheit im deutschen Besteuerungsverfahren.
Fachanwältin für Steuerrecht Bippus unterstützt Sie in Streitigkeiten mit dem Hauptzollamt und hilft Ihnen, Lösungen zu finden.